Die Acht Stufen zur CE-Kennzeichnung
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Stufe 7
Stufe 8
Stufe 1 - Welche EG-Richtlinien und Normen müssen Sie berücksichtigen
Achtung: Es können mehrere EG-Richtlinien gleichzeitig für ein Produkt zutreffen.
Alle relevanten Richtlinien müssen beachtet werden.
Auswahl Europäischer Richtlinien
- Haftpflicht bei fehlerhaften Produkten 85/374/EWG
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Mindestvorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitsmitteln (Maschinen-Benutzungs-Richtlinie) 89/655/EWG
- Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
- Richtlinie über elektrische Betriebsmittel und Niederspannung 2006/95/EG
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG
- Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG
Normen in folgender Reihenfolge:
- Europäische Normen, z. B. DIN EN ISO 12100
- Nationale Normen, wenn keine europäischen Normen vorhanden sind
Stufe 2 - Welches Modul zur EG Konformitätserklärung trifft auf Ihr Produkt zu
Modul: Bausteine innerhalb des Verfahrens zur Konformitätsbewertung, die aufeinander aufbauen.
Modul A
- Es ist keine notifizierte Stelle erforderlich.
- Der Hersteller erklärt in alleiniger Verantwortung die Konformität für sein Produkt.
Für Module Aa bis H sind notifizierte Stellen erforderlich.
Modul Aa
Eine notifizierte Stelle prüft einen oder mehrere Aspekte des Produkts.
Modul B
EG Baumusterprüfung
Eine notifizierte Stelle prüft repräsentatives Baumuster eines Produkts.
Modul C
Konformität mit Bauart
Der Hersteller erklärt, dass das Produkt der Bauart des geprüften Baumusters entspricht.
Modul D
Qualitätssicherung Produktion
- Wie Modul C
- Außerdem unterhält der Hersteller ein zugelassenes, von benannter Stelle bewertetes Qualitätssicherungssystem.
Modul E
Qualitätssicherung Produkt
Wie Modul D
- Aber jedes Produkt wird im Rahmen des Qualitätssicherungssystems überprüft.
- Regelmäßige Audits zum Qualitätssicherungssystem.
Modul F
Prüfung der Produkte
Eine notifizierte Stelle kontrolliert bzw. erprobt entweder
- jedes einzelne Produkt oder
- die Produkte auf statistische Grundlagen.
Modul G
Einzelprüfung
- Der Hersteller erklärt, dass sein Produkt die dafür geltenden Richtlinien erfüllt.
- Eine notifizierte Stelle prüft das Produkt.
Modul H
Umfassende Qualitätssicherung
- Der Hersteller unterhält zugelassenes Qualitätssicherungssystem für Entwurf, Herstellung, Endabnahme und Prüfung.
- Es gibt schriftliche Unterlagen über das Qualitätssicherungssystem.
- Eine notifizierte Stelle bewertet das Qualitätssicherungssystem.
Stufe 3 - Risikobeurteilung durchführen
Vorhandene Risiken auflisten, eliminieren oder zumindest reduzieren.
Für alle Lebensphasen der Maschine, also von der Herstellung bis zur Entsorgung, Gefahren bewerten.
Vorgehensweise bei der Risikobeurteilung
- Einen Arbeitsplan aufstellen
- Maschine in Gefahrzonen einteilen
- Checklisten mit einzelnen Gefährdungen vorbereiten
Hilfe durch
- Sicherheitsfachkräfte
- Gewerbeaufsicht
- Notifizierte Stellen
- Externe Berater
Es besteht Dokumentationspflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt.
Stufe 4 - Betriebsanleitung erstellen (bei unvollständigen Maschinen Montageanleitung)
Der Anwender muss die Betriebsanleitung verstehen können und vor Restgefahren, die von der Maschine ausgehen, gewarnt werden.
Inhalt
- Angaben zur Maschine wie Kennzeichnung, Angaben zur bestimmungsgemäßen und gefahrlosen Verwendung, Inbetriebnahme, Instandhaltung etc. sowie ggf. zu sachwidriger Verwendung)
- Pläne und Schemata der Maschine für Inbetriebnahme, Wartung, Inspektion, ggf. Reparatur usw. und diesbezügliche Sicherheitshinweise
- Messwerte zu von der Maschine ausgehendem Luftschall
- Ggf. Installations- bzw. Montagevorschriften zur Minderung von Lärm und Vibration
- Ggf. Hinweise über die Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre
Achtung
- Die Betriebsanleitung muss in einer Sprache der EU verfasst sein. Zusätzlich muss eine Übersetzung in der Sprache des Verwenderlandes mitgeliefert werden.
- Kein Widerspruch der zugehörigen Unterlagen zur Betriebsanleitung hinsichtlich der Sicherheit.
So kann doing Ihnen hierbei helfen
Stufe 5 - Konformitäts- oder Einbauerklärung ausfüllen
Folgende Angaben muss die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung enthalten:
- Beschreibung der Maschine
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- angewandte harmonisierte Normen
- angewandte nationale Normen und Spezifikationen
- ggf. Name und Anschrift der gemeldeten Stelle die eingeschaltet wurde zur
- Aufbewahrung der Unterlagen
- Nummer der EG-Baumusterbescheinigung
- Prüfung der korrekten Anwendung der Normen
- Angaben zum Unterzeichner
- Unterschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- Bei der Einbauerklärung: angewandte Artikel von Anhang I der Maschinenrichtlinie
Stufe 6 - Gegebenenfalls notifizierte / benannte Stellen einschalten
Notifizierte / gemeldete / benannte Stellen sind bei der EU-Kommission gemeldete und von ihr anerkannte Stellen für die Zertifizierung bestimmter Produkte.
MUSS
- EG-Baumusterprüfung: Maschinen und Sicherheitsbauteile nach EG-Maschinenrichtlinie Anhang IV
- Prüfung der Maschine, des Sicherheitsbauteils und der Unterlagen
KANN
- Hinterlegen der technischen Dokumentation
- Freiwilliger Auftrag zur Bewertung der Konformität
Wo finden Sie die notifizierte Stelle?
Listen der notifizierten Stellen finden Sie bei
- der zuständigen Berufsgenossenschaft
- dem Gewerbeaufsichtsamt
Welche Dokumente sind einzureichen?
- Liste der Dokumente nach EG-Maschinenrichtlinie Anhang VII
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- vollständige technische Dokumentation
- repräsentative Maschine, die mit der Serienmaschine übereinstimmt
Stufe 7 - Aufrechterhalten der Konformität
Pflicht zur Produktbeobachtung, ggf. Korrekturen am Produkt.
Interne Maßnahmen
- bei baulichen Änderungen am Produkt die Auswirkungen prüfen auf:
- Sicherheit
- Risikobeurteilung
- Technische Dokumentation
- Betriebsanleitung
- Internes Verfahren für diese Prüfungen installieren
- Information bzw. Schulung der Mitarbeiter
Produkthaftung:
Die Produkthaftung greift auch bei der Darbietung des Produktes, wie z. B. in Werbung und Betriebsanleitung.
Stufe 8 - CE-Zeichen anbringen
Anhang III der Maschinenrichtlinie regelt das Aussehen und die Proportionen des CE-Zeichens.

|